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Zuständigkeit

Die Sozialgerichte sind zuständig für die Rechtsgebiete:



Zur Veranschaulichung sind nachstehend beispielhaft aufgeführt die typischen Rechtsstreitigkeiten

der Rentenversicherung:
ein Versicherter begehrt Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder höhere Alters-/Witwerrente

der gesetzlichen Unfallversicherung:
ein Versicherter begehrt Verletztenrente oder Rehabilitation wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit

der gesetzlichen Krankenversicherung:
ein Versicherter begehrt Krankengeld oder eine bestimmte Heilbehandlung

der gesetzlichen Pflegeversicherung:
ein Versicherter begehrt die Gewährung von Pflegegeld oder die Einstufung in eine höhere Pflegestufe

der Arbeitslosenversicherung:
ein Versicherter begehrt Arbeitslosengeld oder eine berufliche Weiterbildung

der sozialen Entschädigung:
ein Verbrechensopfer begehrt Rente wegen der Folgen einer Gewalttat; ein Kind wegen eines Impfschadens; ein Soldat wegen einer Wehrdienstbeschädigung

des Schwerbehindertenrechts:
jemand begehrt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder die Erhöhung des festgestellten Grades der Behinderung

des Vertragsarztrechts:
Streitigkeiten um die Erteilung oder die Entziehung einer Zulassung als Vertragsarzt

des Sozialhilferechts:
jemand begehrt Hilfe zum Lebensunterhalt

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