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Ulm, 21.01.2015

 

Geschäftsentwicklung beim SG Ulm im Jahr 2014

 

Im Jahr 2014 gingen beim SG Ulm insgesamt 3.832 Klageverfahren und 310 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren) ein. Dies bedeutete für die einzelnen Kammern im Vergleich zu 2013 eine geringfügige Steigerung des Geschäftsanfalls (2013: 3.858 Klageverfahren und 273 Eilverfahren), die insbesondere auf eine höhere Belastung durch Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und dort im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) zurückzuführen ist. Auch die seit zwei Jahren zunehmenden Abrechnungsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und gesetzlichen Krankenkassen trugen zu einem anhaltend hohen Verfahrenseingang bei.

 

Der durchschnittliche Neueingang belief sich damit - bezogen auf den Arbeitskraftanteil einer (Vollzeit-)Richterin bzw. eines (Vollzeit-)Richters - auf ca. 330 Klage- und Eilverfahren. Damit war das SG Ulm auch 2014 das von Neueingängen am stärksten belastete Sozialgericht in Baden-Württemberg. Den größten Anteil machten Verfahren aus dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) aus, gefolgt von Verfahren aus den Bereichen des Schwerbehindertenrechts, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Trotz der leicht gestiegenen Eingangszahlen ist es gelungen, die Bestände an unerledigten Verfahren (2014: 4.422 Klagen und Eilverfahren) leicht unter das Vorjahresniveau zu senken (2013: 4.464 Klagen und Eilverfahren). Die durchschnittliche Verfahrensdauer pro Klageverfahren betrug 2014 12,9 Monate; bezogen auf ein einzelnes Verfahren bestehen jedoch in Abhängigkeit von der erforderlichen Ermittlungstätigkeit, von den einzelnen Rechtsgebieten und von der Art der Erledigung größere Schwankungen.

 

Zur Information:

Seit Beginn des Jahres 2015 sind beim SG Ulm 15 Kammern eingerichtet, die von zwölf Richterinnen und Richtern in Vollzeit sowie von drei Richterinnen in Teilzeit besetzt werden. Das SG Ulm ist sachlich zuständig für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts. Dazu zählen insbesondere Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechts.

 

Das SG Ulm ist örtlich zuständig für die Stadt Ulm, den Alb-Donau-Kreis, den Ostalbkreis sowie die Landkreise Biberach, Göppingen und Heidenheim.

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